|
|
|
zur schnellen Kontaktaufnahme:
Zentrale Lörrach bei Basel LÖ Tel +49 (0) 7621 57 66 60
Zweigstelle Bodensee CH Tel +41 (0) 71 688 78 02 KN Tel +49 (0) 7531 69 78 55
Zweigstelle Stuttgart ST Tel +49 (0) 711 89 660 175
Telefonzeiten MO 9 bis 20 Uhr DI 9 bis 19 Uhr MI 9 bis 19 Uhr DO 9 bis 19 Uhr FR SA SO geschlossen
TERMINE NUR NACH VEREINBARUNG
Besuchen Sie unseren Sponsor: SB Waschsalon in Lörrach
äÜber diese Links verlassen Sie diese Website zu unseren anderen Homepages: http://www.wochenaufenthalt.ch http://www.kurzaufenthalter.ch http://www.krankenversichert.ch http://www.grenzgaengerimmo.de http://www.grenzgaengerrente.de
|
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen
und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in den USA zum Zeitpunkt der
Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit
und Richtigkeit kann, insbesondere bei
zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen, keine Gewähr übernommen
werden. Es gelten das Melderechtsrahmengesetze und die Meldegesetze der Bundesländer nebst etwaiger Durchführungsvorschriften. Stand: Oktober 2004 Wer in Deutschland lebt, muss dort gemeldet sein (allgemeine
Meldepflicht): Jede in Deutschland lebende Person ist verpflichtet, sich bei
der für ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach
Einzug in die Wohnung anzumelden. Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und führt
zu einer Geldbuße. Abmeldung bei Umzug ins Ausland: Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im
Inland bezieht, muss sich bei der Meldebehörde abmelden. Wie bekomme ich eine Abmeldebescheiniqunq? Viele der Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen stellen inzwischen nur noch
auf besondere Anforderung Abmeldebescheinigungen aus. Diese können in aller
Regel über die Website der jeweiligen Gemeinde oder per Fax angefordert werden.
Gelegentlich ist dies sogar telefonisch möglich. Die Anschriften, Telefon- und
Faxnummern finden Sie im Internet: Geben Sie bei der Suchmaschine, z.B. Google,
den Namen des Ortes und den Begriff „Einwohnermeldeamt” oder „Stadt-„
bzw. „Kreis-,, bzw. „Gemeindeverwaltung”
ein. Falls Sie keinen Zugang zum Internet haben, nutzen Sie bitte die
internationale Telefonauskunft. Wozu brauche
ich eine Abmeldebescheiniqunq? Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, brauchen Sie die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei
den deutschen Auslandsvertretungen im Ausland, damit diese in
Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern können. Sind Sie in Deutschland noch gemeldet,
müssen Sie sich für einen neuen Reisepass zunächst an Ihre inländische
Passbehörde wenden. Falls deutsche Auslandsvertretungen als nicht zuständige
Behörden in einer Passangelegenheit für Sie tätig werden, fallen
erheblich höhere Gebühren an und eine zeitliche Verzögerung ist
unvermeidlich, da die innerdeutsche zuständige
Behörde die Auslandsvertretung zum Tätigwerden erst ermächtigen muss. Kann ich in Deutschland gemeldet bleiben? Falls Sie in Deutschland
eine Wohnung behalten, die Ihnen jederzeit zur Verfügung steht,
können Sie gemeldet bleiben, auch wenn Sie den
Hauptwohnsitz im Ausland haben. Die vorhandene „Zweitwohnung” wird -
da in Deutschland einzige Wohnung - automatisch zum Erstwohnsitz. Die Wohnung
muss ausreichend groß sein und mindestens Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische
haben. Wer eine solche Wohnung nicht zur Verfügung hat, muss sich abmelden und
wird- falls er/sie selbst nichts unternimmt- häufig von Amts wegen aus dem
Melderegister entfernt. Falls ich die Möglichkeit nutze, gemeldet zu bleiben, was
muss ich bedenken? Aus der melderechtlichen Situation
ergeben sich viele rechtliche Konsequenzen auch steuerliche. Hier
einige wichtige Beispiele: Bin ich nicht gemeldet, kann ich im Reisepass den ausländischen
Wohnort eintragen lassen. Sobald dies geschehen ist, erhalte ich bei Einkäufen
in Deutschland u.U. die Mehrwertsteuer zurück,
falls ich den Gegenstand mit ins Ausland nehme und ihn am Flughafen dem Zöllner
mit dem Kassenzettel (Ausfuhrkassenzettel/Tax Cheque) vorführe (d.h. ich muss
ihn ins Handgepäck nehmen!). Bin ich nicht gemeldet, ist das deutsche
Generalkonsulat bzw. die deutsche Botschaft, in deren Amtsbezirk ich wohne, für
meine Passangelegenheiten zuständig und ich erhalte dort einen neuen Reisepass. Bin ich nicht gemeldet, kann ich kein Fahrzeug mit
deutschem Kennzeichen führen. Eine amtliche Zulassung ist an einen deutschen
Wohnsitz gebunden. Bin ich nicht gemeldet, so bin ich nicht mehr im Wählerverzeichnis
für Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und
Europaparlamentswahlen eingetragen. Auf kommunaler Ebene verliere ich das
Wahlrecht, für alle anderen Wahlen muss ich jeweils etwa 6 Monate vor dem
Wahltermin den Antrag auf Wiederaufnahme in das Wahlregister stellen. Bin ich
gemeldet, kann ich zwar einen neuen Reisepass bei der deutschen Botschaft, bzw.
dem Generalkonsulat, in dessen Amtsbezirk ich wohne, erhalten, zahle jedoch dafür
eine erhöhte Gebühr Bin ich gemeldet, so unterliege ich der
Kirchensteuerpflicht. Bin ich gemeldet, so unterliege ich der
Einkommenssteuerpflicht vergleiche Doppelbesteuerungsabkommen. Bin ich gemeldet, können mir gerichtliche Schreiben
oder behördliche Dokumente an meine deutsche
Adresse zugestellt werden. Die Zustellung gilt als bewirkt, wenn die Dokumente dort eintreffen. Es ist mein Problem,
falls ich sie nicht oder verspätet erhalte. Bin ich gemeldet, so sind die Behörden des Wohnortes
in allen Bereichen der kommunalen Ebene für mich zuständig.
Komme ich aus dem Ausland zurück und bin nicht gemeldet, muss ich
mich erst anmelden, bis ich Leistungen auf kommunaler Ebene beanspruchen kann. Bin ich gemeldet, unterliege ich nach wie vor der
Wehrpflicht. Melde ich mich ins Ausland ab und wird ein entsprechender Antrag
genehmigt, so ruht die Wehrpflicht, d.h. ich kann in
Friedenszeiten
nicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Bin ich gemeldet, so bleibt mein Familienbuch -
falls ich verheiratet bin - beim Standesamt des Wohnsitzes. Melde ich mich ab,
wandert dieses Buch zum Standesamt 1 in Berlin. Die melderechtliche Situation hat also zahlreiche Auswirkungen in den verschiedensten Bereichen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass Sie selbst abwägen müssen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist, falls Sie eine Wohnung in Deutschland beibehalten. |
|
eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 eingetragener Verein Aufenthalter I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562 |